planungswerkstatt energie & technik


ingenieurbüro für versorgungstechnik
zertifizierter energieberater
michael rühle


technische gebäudeausrüstung
regenerative energien
energieberatung / energieausweise


Unsere tägliche Vorgabe in der Bearbeitung von Projekten besteht darin, die Aufträge unserer Kunden mit optimalen Leistungen nachhaltig, effizient, funktional und ökologisch erfolgreich abzuschließen.


Wir beraten:

  • Architekten
  • Behörden, Ämter und Kommunen
  • Investoren
  • Privatbauherren
  • Haus-/Immobilienverwaltungen
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Industrieunternehmen


in allen Fragen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung innerhalb und außerhalb von Gebäuden (Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär- und Energietechnik). Darüber hinaus stehen wir Ihnen in allen Fragen zu regenerativen Energien und deren sinnvolle Einbindung in technische Systeme zur Verfügung.

 

Wir planen die technische Gebäudeausrüstung nach der jeweils gesetzlich gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4, Abschnitt 2. Unsere Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung umfassen:

  • Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
  • Wärmeversorgungsanlagen / Wärmerückgewinnungsanlagen
  • Lufttechnische Anlagen / Klima-/ Kälteanlagen
  • Brandschutzanlagen
  • Feuerlöschanlagen
  • Druckluftanlagen
  • Gebäudeautomation (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik)
  • nutzungsspezifische Anlagen in Ingenieurbauwerken.


Unser Leistungsbild umfasst die Planung von Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierung, Instandhaltung und Instandsetzung.


Die Leistungsbearbeitung erfolgt nach den Leistungsphasen der aktuellen HOAI:

1.   Grundlagenermittlung

2.   Vorplanung

3.   Entwurfsplanung

4.   Genehmigungsplanung

5.   Ausführungsplanung

6.   Vorbereitung der Vergabe

7.   Mitwirkung bei der Vergabe

8.   Objektüberwachung (Bauüberwachung)

9.   Objektbetreuung und Dokumentation


Während der Bauausführung werden von uns die Termine, die Arbeiten der Handwerker und die wirtschaftliche Abrechnung der Objektkosten, unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Normen und Richtlinien, gründlich überwacht. Eine fachgerechte Abnahme der TGA mit Protokoll zählt ebenfalls zu unseren Aufgaben.

 

Als weitere Leistung übernehmen wir Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach VDI 2067 für unsere Auftraggeber mit der Maßgabe, ob und wann sich der Einsatz von Kapital unter Berücksichtigung der daraus entstehenden Amortisationszeiten rechnet.


Erstellung von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6 (Raumlufttechnik – Lüftungen von Wohnungen):

Auf Grundlage der aktualisierten DIN 1946-6 erstellen wir Lüftungskonzepte für Neubauten und Altbausanierungen. Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude ist ein Lüftungskonzept zu erstellen, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht beziehungsweise im Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet werden. Ein Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems. Es muss unter Beachtung der lüftungstechnischen Situation der jeweiligen gesamten Nutzungseinheit erstellt werden, weil jede lüftungs-technische Maßnahme in einer Nutzungseinheit immer auch Auswirkungen auf alle anderen Räume dieser Nutzungseinheit hat. Das gilt auch, wenn nur einzelne z. Bsp. fensterlose Räume, mit einem ventilator-gestützten Lüftungssystem gelüftet werden sollen.

 

Erstellung von Gefährdungsanalysen für Trinkwassersysteme gemäß §16 TrinkwV

Eine Gefährdungsanalyse umfasst gemäß dem Hinweis W 10013 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) die systematische Ermittlung von Gefährdungen und Ereignissen in den Prozessen der Wasserversorgung. Im Rahmen der Gefährdungs-analyse sind mögliche Gefährdungen für den Normalbetrieb der Wasserversorgung zu identifizieren und denkbare Ereignisse, die zum konkreten Eintreten einer Gefährdung führen können, zu ermitteln. Wesentliche Voraussetzung für eine Gefährdungsanalyse ist eine Ortsbesichtigung mit dem Anlagenbetreiber als Bestandteil der Ursachenaufklärung. Eine von uns angefertigte Gefährdungsanalyse liefert dem Betreiber eine konkrete Feststellung der planerischen, bau- oder betriebstechnischen Mängel seiner Anlage und die daraus resultierenden Verbesserungsvorschläge zur Behebung des Problemes.  

 

Rohrleitungssanierung nach vorheriger Epoxidharz-Innenbeschichtung von verzinkten Rohr-leitungen und Bisphenol A-Befund

Ab Mitte der 90-er Jahre bis ca. 2010 wurden oftmals marode verzinkte Wasserleitungen nach DIN 2440/2444 im Inlinerverfahren mit einer Epoxidharzbeschichtung saniert. Dabei konnte man die kosten- und schmutzintensiven Arbeiten zum Öffnen und Wiederverschließen von

Rohrleitungs-schächten einsparen. Leider löst sich nach 10-15 Jahren in vielen Fällen eine gesundheitsgefährdende Substanz Bisphenol A aus dem Epoxidharz und tritt ins Wasser. Die Messungen werden von dem jeweiligen Gesundheitsamt durchgeführt und danach oftmals ein Wassernutzungsverbot (meistens Warmwasser) ausgesprochen. Aufgrund unserer Erfahrungen in den letzten Jahren stehen wir Ihnen auch bei der Lösung dieses Problems gerne zur Verfügung.

 

Erstellung von Feuerwehrplänen

Als befähigte Person erarbeiten und prüfen wir Flucht- und Rettungspläne, sowie Feuerwehrpläne nach DIN ISO 23601 und DIN 14095, sowie den entsprechenden Vorgaben und Richtlinien der jeweiligen kommunalen Feuerwehr.


Als geprüfte Sachverständige zur Bewertung der Energieeffizienz beraten wir unsere Kunden nach dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) von 2024 zu Fragen der Gebäudebewertung und zur Sanierung von Bauobjekten.


Wir sind im Bundesprogramm „Vor-Ort-Beratung“ als Energieberater zugelassen und gelten nach §21 dem gültigen GEG 2024 als ausstellungsberechtigte Personen. Somit sind wir in der Lage und verfügen über die erforderliche Software, um verbrauchs- oder bedarfsorientierte Gebäude-Energieausweise anfertigen und ausstellen zu können. Diese werden bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden benötigt. Darüber hinaus sind wir auch Ansprechpartner für umfangreiche und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte Energieberatungen. Dabei nehmen wir den Bestand des entsprechenden Gebäudes auf, analysieren die erhaltenen Daten, vergleichen diese mit den erhaltenen Verbrauchswerten und erarbeiten konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes, um die Energiebilanz zu optimieren. Darüber hinaus sind wir in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes aufgeführt und somit berechtigt, zinsgünstige Darlehen oder Investitions-zuschüsse für unsere Kunden bei der KfW-Förderbank, dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und ggfs. bei den entsprechenden kommunalen Förderinstitutionen zu beantragen.

Untertitel

INDIVIDUELLER SANIERUNGSFAHRPLAN

zur Einhaltung des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Baden-Württemberg und nach BAFA-Richtlinien (BAFA = Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle):


Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) beinhaltet eine Bestandsaufnahme des Gebäudes und der eingebauten

Gebäudetechnik zur Beheizung und Trinkwassererwärmung, um auf deren Grundlage eine Analyse des Ist-Zustandes erstellen zu können. Danach werden von uns dem jeweiligen Hausbesitzer mindestens zwei bis drei energetisch sinnvolle Sanierungs- oder Dämmvarianten vorgelegt, für die die entsprechenden energetischen Einsparpotentiale abgeschätzt werden. Darüber hinaus wird ersichtlich, in welche Energie-Effizienzklasse sich das Gebäude bei der jeweiligen Sanierungsmaßnahme verbessern würde. Die Umsetzung des individuellen Sanierungsfahrplanes ist für den Gebäudebesitzer bzw. Beratungsempfänger nicht verpflichtend.

 

Der Sanierungsfahrplan nach BAFA fasst eigentlich die Ergebnisse einer Vor-Ort-Energieberatung auf verständliche Weise für den Beratungsempfänger zusammen, so dass dieser erkennen kann, mit welcher energetischen Sanierungsmaßnahme an seinem Gebäude oder der darin enthaltenen Gebäudetechnik welche Verbesserung erzielt werden kann. Zur Zeit werden die Sanierungsfahrpläne nach BAFA mit 650 € für Ein- und Zweifamilienwohnhäuser und 850 € für Mehrfamilienwohnhäuser gefördert. Der Förderbetrag darf allerdings 50% der gesamten Beratungskosten nicht übersteigen.


Aktuell beträgt der BAFA-Fördersatz bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle 15% der förderfähigen Investitionssumme. Um für Ihre geplante energetische Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle einen um 5% höheren Zuschuss zu erhalten, bieten wir Ihnen vorab die Ausstellung eines sogenannten individuellen Sanierungsfahrplanes an. Außerdem erhöht sich bei der Erstellung eines iSFP’s die förderfähige Investitionssumme pro Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €.

 

Desweiteren ist der individuelle Sanierungsfahrplan eine Option des EWärmeG in Baden-Württemberg und ist zunächst als Beratungs-instrument vorgesehen. Durch den Sanierungsfahrplan sollen Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden Maßnahmen aufgezeigt bekommen, mit denen sie ihre Immobilie energie-effizienter betreiben können. Eine teilweise Erfüllung mit 5% des aktuell gültigen EWärmeG kann durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplanes erreicht werden. Somit reduzieren sich die Auflagen des EWärmeG bei der Erneuerung der Wärmeerzeugungs-/Heizungsanlage von 15 auf 10% an erneuerbaren Energien. Somit reicht z. Bsp. in Kombination mit dem Sanierungsfahrplan ein 10%-iger Biogas- oder Bioölanteil am Brennstoff aus, um das EWärmeG für Baden-Württemberg zu erfüllen.


Gerne erstellen wir Ihnen bei Bedarf ein individuelles Angebot, sinnvollerweise in Kombination mit einem BAFA- oder KfW-Zuschuss

oder einem zinsgünstigen KfW-Darlehen für die energetische Verbesserungsmaßnahme.


Untertitel

Untertitel

michael rühle/ dipl.-ing.(fh)
planungswerkstatt energie & technik
ingenieurbüro für versorgungstechnik
handelsstraße 8 / D-69214 eppelheim

Michael Rühle, Diplom-Ingenieur ( FH )

Michael Jann, Diplom-Ingenieur ( FH )

Anke Bessler, Sekretärin / Technische Zeichnerin