planungswerkstatt energie & technik


ingenieurbüro für versorgungstechnik
zertifizierter energieberater
michael rühle


technische gebäudeausrüstung
regenerative energien
energieberatung / energieausweise


Ingenieurleistungen TGA



Unser Büro arbeitet mit aktuellen Berechnungsprogrammen für:


  • Heizlast
  • Kühllast
  • Druckverlust von Rohrleitungen
  • Luftkanalberechnungen
  • Massenermittlung
  • Erstellung von Leistungsverzeichnissen


Darüber hinaus sind wir an unseren Arbeitsplätzen mit den aktuellen Versionen der technischen Zeichenprogramme AutoCAD und BricsCAD ausgerüstet. Bad-Detailplanungen können auch mit einer eigens dafür erstellten Software angefertigt werden.

          
Unsere tägliche Vorgabe in der Bearbeitung von Projekten besteht darin, die Aufträge unserer Kunden mit optimalen Leistungen nachhaltig, effizient, funktional und ökologisch erfolgreich abzuschließen.

                 
Wir beraten:


  • Architekten
  • Behörden
  • Investoren
  • Privatbauherren
  • Hausverwaltungen
  • Industrieunternehmen


wenn es um Heizungs-, Lüftungs-, Klima-und Sanitäranlagen geht. Darüber hinaus stehen wir Ihnen in allen Fragen zu regenerativen Energien und deren sinnvolle Einbindung in technische Systeme zur Verfügung.

                      
Wir planen die technische Gebäudeausrüstung nach der jeweils gesetzlich gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Teil 4, Abschnitt 2.

               
Unsere Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung umfassen:


  • Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
  • Wärmeversorgungsanlagen / Wärmerückgewinnungsanlagen
  • Lufttechnische Anlagen / Klima-/ Kälteanlagen
  • Brandschutzanlagen
  • Feuerlöschanlagen
  • Druckluftanlagen
  • Gebäudeautomation (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik)
  • nutzungsspezifische Anlagen in Ingenieurbauwerken.


Unser Leistungsbild umfasst die Planung von Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten,
Umbauten, Modernisierung, Instandhaltung und Instandsetzung.

Die Leistungsbearbeitung erfolgt nach den Leistungsphasen der aktuellen HOAI:


  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplanung
  3. Entwurfsplanung
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereitung der Vergabe
  7. Mitwirkung bei der Vergabe
  8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
  9. Objektbetreuung und Dokumentation

                 
Während der Bauausführung werden von uns die Termine, die Arbeiten der Handwerker und die wirt­schaftliche Abrechnung der Objektkosten, unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Normen und Richtlinien, gründlich überwacht. Eine fachgerechte Abnahme der TGA mit Protokoll zählt ebenfalls zu unseren Aufgaben.

           
Als weitere Leistung übernehmen wir Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach VDI 2067 für unsere Auftrag­geber mit der Maßgabe, ob sich der Einsatz von Kapital unter Berücksichtigung der daraus entstehenden  Amortisationszeiten rechnet.


Erstellung von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6 (Raumlufttechnik – Lüftungen von Wohnungen):

                 
Auf Grundlage der aktualisierten DIN 1946-6 erstellen wir Lüftungskonzepte für Neubauten und Altbausanierungen. Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude ist ein Lüftungskonzept zu erstellen, wenn im Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden. Ein Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems. Es muss unter Beachtung der lüftungstechnischen Situation der jeweiligen gesamten Nutzungseinheit erstellt werden, weil jede lüftungstechnische Maßnahme in einer Nutzungs­einheit immer auch Auswirkungen auf alle anderen Räume dieser Nutzungseinheit hat. Das gilt auch, wenn nur einzelne z. B. fensterlose Räume, mit einem ventilatorgestützten Lüftungssystem gelüftet werden sollen.

           
Erstellung von Gefährdungsanalysen für Trinkwassersysteme gemäß §16 TrinkwV


Eine Gefährdungsanalyse umfasst gemäß dem Hinweis W 10013 des Deutschen Vereins des Gas-und Wasserfaches e.V. (DVGW) die systematische Ermittlung von Gefährdungen und Ereignissen in den Prozessen der Wasserversorgung. Im Rahmen der Gefährdungsanalyse sind mögliche Gefährdungen für den Normalbetrieb der Wasserversorgung zu identifizieren und denkbare Ereignisse, die zum konkreten Eintreten einer Gefährdung führen können, zu ermitteln. Wesentliche Voraussetzung für eine Gefährdungs­analyse ist eine Ortsbesichtigung mit dem Anlagenbetreiber als Bestandteil der Ursachenaufklärung. Eine von uns angefertigte Gefährdungsanalyse liefert dem Betreiber eine konkrete Feststellung der planerischen, bau-oder betriebstechnischen Mängel seiner Anlage und die daraus resultierenden Verbesserungsvor­schläge zur Behebung des Problemes.

Energieberatung


Als geprüfte Sachverständige zur Bewertung der Energieeffizienz beraten wir unsere Kunden nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014-2016 zu Fragen der Gebäudebewertung und zur Sanierung von Bauobjekten.  

                             
Wir sind im Bundesprogramm „Vor-Ort-Beratung“ als Energieberater zugelassen und gelten nach §21 der gültigen EnEV 2013 als ausstellungsberechtigte Personen. Somit sind wir in der Lage und verfügen über die erforderliche Software, um verbrauchs-oder bedarfsorientierte Gebäude-Energieausweise anfertigen und ausstellen zu können. Diese werden bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden benötigt. Darüber hinaus sind wir auch Ansprechpartner für umfangreiche und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte Energieberatungen. Dabei nehmen wir den Bestand des entsprechenden Gebäudes auf, analysieren die erhaltenen Daten, vergleichen diese mit den erhaltenen Verbrauchswerten und erarbeiten konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes, um die Energiebilanz zu optimieren. Darüber hinaus sind wir in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes aufgeführt und somit berechtigt, zinsgünstige Darlehen oder Investitionszuschüsse für unsere Kunden bei der KfW-Förderbank und ggfs. bei den entsprechenden kommunalen Förderinstitutionen zu beantragen.    

              


Auch bei den Energieberatungen und den anschließenden Sanierungsprojekten bieten wir Ihnen eine komplette Projektabwicklung an:

  • Bestandsaufnahme des Gebäude-IST-Zustandes
  • Erstellung einer Energieberatung zur sinnvollen energetischen Sanierung mit BAFA-Zuschuss
  • Beantragung von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen für die Sanierungsmaßnahmen als Einzelmaßnahmen oder zum KfW-Effizienzhaus bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
  • Einholung von Angeboten von Handwerksbetrieben
  • Angebotsprüfung und Vergabe der Leistung an Handwerksbetriebe
  • Bauleitung und Bauüberwachung
  • Aufmaßerstellung und Rechnungsprüfung
  • Abnahme der durchgeführten Leistungen
  • Erstellung der Verwendungsnachweiserklärung für den KfW-Zuschuss oder Kredit
  • Erstellung der erforderlichen Berechnungen als Grundlage für die Durchführung der hydraulischen Abgleichs an Heizungsanlangen im Rahmen der BAFA- und Kfw- Förderprogramme


Sanierungsfahrplan


SANIERUNGSFAHRPLAN zur Einhaltung des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Baden-Württemberg und nach BAFA-Richtlinien (BAFA = Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle):


Der Sanierungsfahrplan ist eine Option des EWärmeG in Baden-Württemberg und ist zunächst als Beratungsinstrument vorgesehen.

Durch den Sanierungsfahrplan sollen Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden Maßnahmen aufgezeigt bekommen, mit denen sie ihre Immobilie energie-effizienter betreiben können.


Eine teilweise Erfüllung mit 5% des aktuell gültigen EWärmeG kann durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplanes erreicht werden. Somit reduzieren sich die Auflagen des EWärmeG bei der Erneuerung der Wärmeerzeugungs-/Heizungsanlage von 15 auf 10% an erneuerbaren Energien. Somit reicht z. Bsp. in Kombination mit dem Sanierungsfahrplan ein 10%-iger Biogas- oder Bioölanteil am Brennstoff aus, um das EWärmeG für Baden-Württemberg zu erfüllen.


Die Erstellung eines Sanierungsfahrplanes beinhaltet eine Bestandsaufnahme des Gebäudes und der eingebauten Gebäudetechnik zur Beheizung und Trinkwassererwärmung, um auf deren Grundlage eine Analyse des Ist-Zustandes erstellen zu können. Danach werden von uns dem jeweiligen Haus-besitzer mindestens zwei bis drei energetisch sinnvolle Sanierungs- oder Dämmvarianten vorgelegt, für die die entsprechenden energetischen Einsparpotentiale abgeschätzt werden. Darüber hinaus wird ersichtlich, in welche Energieeffizienzklasse sich das Gebäude bei der jeweiligen Sanierungs-maßnahme verbessern würde. Die Umsetzung des Sanierungsfahrplanes ist für den Gebäudebesitzer bzw. Beratungsempfänger nicht verpflichtend.


Der Sanierungsfahrplan nach BAFA fasst eigentlich die Ergebnisse einer Vor-Ort-Energieberatung auf verständliche Weise für den Beratungsempfänger zusammen, so dass dieser erkennen kann, mit welcher energetischen Sanierungsmaßnahme an seinem Gebäude oder der darin enthaltenen Gebäudetechnik welche Verbesserung erzielt werden kann. Zur Zeit werden die Sanierungsfahrpläne nach BAFA mit 800 € für Ein- und Zweifamilienwohnhäuser und 1.100 € für Mehrfamilien-wohnhäuser gefördert. Der Förderbetrag darf allerdings 60% der gesamten Beratungskosten nicht übersteigen.


Gerne erstellen wir Ihnen bei Bedarf ein individuelles Angebot, sinnvollerweise in Kombination mit einem KfW-Zuschuss oder einem zinsgünstigen KfW-Darlehen für die energetische Verbesserungsmaßnahme.

Thermographische Gutachten


Beispiel 1 : Thermographieaufnahme (außen) zur Ermittlung der Wärmebrücken

Beispiel 2 : Thermographieaufnahme (innen) zur Ermittlung der Schimmelbildungsgefahr


Technische Messungen


Darüber hinaus werden von uns nachfolgende messtechnische Leistungen ausgeführt:

           

  • Luftmengenmessungen in Lüftungskanälen und an Lüftungsauslässen und -einlässen, sowie Ermittlung der daraus resultierenden Volumenströme
  • Lufttemperatur- und Luftfeuchtemessungen
  • Längerfristige Datenloggeraufzeichnungen über Lufttemperatur und Luftfeuchte
  • Schallpegelmessungen
  • Thermographieaufnahmen / Thermographiegutachten


  • Thermograhieuntersuchungen zur Leckageortung von Hei´zungs- oder Warmwasseranlagen
  • Messungen von Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) durch vorhandene Bauteile
  • Temperaturmessungen und Dokumentation auf der Außenseite von Rohrleitungen
  • Differenzdruckmessungen an Lüftungsanlagen oder in Räume


Beispiel 3: Datenloggeraufzeichnungen (Raumtemperatur = grün; Raumfeuchte = rot )

Beispiel 4: Messung und Ermittlung des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von Bauteilen

michael rühle/ dipl.-ing.(fh)
planungswerkstatt energie & technik
ingenieurbüro für versorgungstechnik
handelsstraße 8 / D-69214 eppelheim

Michael Rühle, Diplom-Ingenieur ( FH )

Michael Jann, Diplom-Ingenieur ( FH )

Siegfried Lukas, Diplom-Ingenieur ( FH )

Anke Bessler, Sekretärin / Technische Zeichnerin