Unsere tägliche Vorgabe in der Bearbeitung von Projekten besteht darin, die Aufträge unserer Kunden mit optimalen Leistungen nachhaltig, effizient, funktional und ökologisch erfolgreich abzuschließen.
Wir beraten:
- Architekten
- Behörden, Ämter und Kommunen
- Investoren
- Privatbauherren
- Haus-/Immobilienverwaltungen
- Wohnungsbaugesellschaften
- Industrieunternehmen
in allen Fragen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung innerhalb und außerhalb von Gebäuden (Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär- und Energietechnik). Darüber hinaus stehen wir Ihnen in allen Fragen zu regenerativen Energien und deren sinnvolle Einbindung in technische Systeme zur Verfügung.
Wir planen die technische Gebäudeausrüstung nach der jeweils gesetzlich gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4, Abschnitt 2. Unsere Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung umfassen:
- Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
- Wärmeversorgungsanlagen / Wärmerückgewinnungsanlagen
- Lufttechnische Anlagen / Klima-/ Kälteanlagen
- Brandschutzanlagen
- Feuerlöschanlagen
- Druckluftanlagen
- Gebäudeautomation (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik)
- nutzungsspezifische Anlagen in Ingenieurbauwerken.
Unser Leistungsbild umfasst die Planung von Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierung, Instandhaltung und Instandsetzung.
Die Leistungsbearbeitung erfolgt nach den Leistungsphasen der aktuellen HOAI:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
9. Objektbetreuung und Dokumentation
Während der Bauausführung werden von uns die Termine, die Arbeiten der Handwerker und die wirtschaftliche Abrechnung der Objektkosten, unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Normen und Richtlinien, gründlich überwacht. Eine fachgerechte Abnahme der TGA mit Protokoll zählt ebenfalls zu unseren Aufgaben.
Als weitere Leistung übernehmen wir Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach VDI 2067 für unsere Auftraggeber mit der Maßgabe, ob und wann sich der Einsatz von Kapital unter Berücksichtigung der daraus entstehenden Amortisationszeiten rechnet.
Erstellung von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6 (Raumlufttechnik – Lüftungen von Wohnungen):
Auf Grundlage der aktualisierten DIN 1946-6 erstellen wir Lüftungskonzepte für Neubauten und Altbausanierungen. Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude ist ein Lüftungskonzept zu erstellen, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht beziehungsweise im Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet werden. Ein Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems. Es muss unter Beachtung der lüftungstechnischen Situation der jeweiligen gesamten Nutzungseinheit erstellt werden, weil jede lüftungs-technische Maßnahme in einer Nutzungseinheit immer auch Auswirkungen auf alle anderen Räume dieser Nutzungseinheit hat. Das gilt auch, wenn nur einzelne z. Bsp. fensterlose Räume, mit einem ventilator-gestützten Lüftungssystem gelüftet werden sollen.
Erstellung von Gefährdungsanalysen für Trinkwassersysteme gemäß §16 TrinkwV
Eine Gefährdungsanalyse umfasst gemäß dem Hinweis W 10013 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) die systematische Ermittlung von Gefährdungen und Ereignissen in den Prozessen der Wasserversorgung. Im Rahmen der Gefährdungs-analyse sind mögliche Gefährdungen für den Normalbetrieb der Wasserversorgung zu identifizieren und denkbare Ereignisse, die zum konkreten Eintreten einer Gefährdung führen können, zu ermitteln. Wesentliche Voraussetzung für eine Gefährdungsanalyse ist eine Ortsbesichtigung mit dem Anlagenbetreiber als Bestandteil der Ursachenaufklärung. Eine von uns angefertigte Gefährdungsanalyse liefert dem Betreiber eine konkrete Feststellung der planerischen, bau- oder betriebstechnischen Mängel seiner Anlage und die daraus resultierenden Verbesserungsvorschläge zur Behebung des Problemes.
Rohrleitungssanierung nach vorheriger Epoxidharz-Innenbeschichtung von verzinkten Rohr-leitungen und Bisphenol A-Befund
Ab Mitte der 90-er Jahre bis ca. 2010 wurden oftmals marode verzinkte Wasserleitungen nach DIN 2440/2444 im Inlinerverfahren mit einer Epoxidharzbeschichtung saniert. Dabei konnte man die kosten- und schmutzintensiven Arbeiten zum Öffnen und Wiederverschließen von
Rohrleitungs-schächten einsparen. Leider löst sich nach 10-15 Jahren in vielen Fällen eine gesundheitsgefährdende Substanz Bisphenol A aus dem Epoxidharz und tritt ins Wasser. Die Messungen werden von dem jeweiligen Gesundheitsamt durchgeführt und danach oftmals ein Wassernutzungsverbot (meistens Warmwasser) ausgesprochen. Aufgrund unserer Erfahrungen in den letzten Jahren stehen wir Ihnen auch bei der Lösung dieses Problems gerne zur Verfügung.
Erstellung von Feuerwehrplänen
Als befähigte Person erarbeiten und prüfen wir Flucht- und Rettungspläne, sowie Feuerwehrpläne nach DIN ISO 23601 und DIN 14095, sowie den entsprechenden Vorgaben und Richtlinien der jeweiligen kommunalen Feuerwehr.